BETEN FÜR DAS SEELENHEIL
Der russisch-orthodoxe Geistliche und die beiden Sänger wurden von König Wilhelm I. dazu verpflichtet, täglich in der Grabkapelle zu beten und zu singen. Durch die vergitterte Öffnung im Kapellenboden konnten die Fürbitten direkt an die Grabstätte der 1819 verstorbenen Katharina von Württemberg dringen. Nach orthodoxem Glauben, dem die Königin angehörte, fällt die Entscheidung zwischen ewiger Seligkeit oder endgültiger Qual erst am Tag des Jüngsten Gerichts. Die Gebete und Gesänge der Geistlichen sollten bis dahin Katharinas Seele begleiten.